NEU: Nachkontrolle bei uns möglich

In der Schweiz unterstehen sämtliche Personenwagen einer periodischen Prüfungspflicht. Bei dieser Prüfung wird beurteilt, ob ein Fahrzeug die gesetzlichen Vorschriften der Betriebssicherheit erfüllt.
Die Zulassungsbehörden können die Nachprüfungen selbst durchführen oder auch an Betriebe und Organisationen übertragen, welche eine vorschriftsgemässe Durchführung gewährleisten.
Nach der Inverkehrsetzung unterliegt Ihr Fahrzeug gemäss Art. 33 der Verordnung über die technische Zulassung von Fahrzeugen (VTS) einer periodischen Prüfungspflicht. Diese Nachprüfungen erfolgen auf Einladung des Strassenverkehrsamtes.
Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV)
Am 2. August 2021 startet das Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV):
Durch den AGVS autorisierte Fachbetriebe können die ordnungsgemässe Reparatur von Fahrzeugen bestätigen, wenn bei der Kontrolle durch das Strassenverkehrsamt Mängel festgestellt wurden. Damit müssen die Kunden kein zweites Mal mit ihrem Fahrzeug zum Strassenverkehrsamt.




Nachkontrolle bei Garage Lowe
Der AGVS ZH hat die Voraussetzungen geschaffen, damit Nachkontrollen von beanstandeten Fahrzeugen mit nicht gravierenden Mängeln bei autorisierten Fachbetrieben durchgeführt werden können. Das Reparaturbestätigungsverfahren (RBV) gilt für Personenwagen, Lieferwagen, Kleinbusse, Sattelschlepper, Lastwagen, Gesellschaftswagen, Motorräder und Anhänger mit weissem Kontrollschild. Nicht möglich ist es bei Fahrzeugen mit Veteranenstatus sowie bei Fahrzeugen, die für den Transport von gefährlichen Gütern vorgesehen sind. Die Fachbetriebe bestätigen auf digitalem Weg die ordnungsgemässe Behebung der Mängel dem Strassenverkehrsamt – daraufhin erhalten die Kundinnen und Kunden vom Strassenverkehrsamt den angepassten Fahrzeugausweis per Post.
Die Bestätigung durch Garage Lowe wird somit zum Regelfall. Nachkontrollen beim Strassenverkehrsamt werden zur Ausnahme. Wer eine Nachkontrolle beim Strassenverkehrsamt statt in einem RBV-Fachbetrieb machen will, muss mit dem Strassenverkehrsamt einen Termin vereinbaren. Der erste Schritt ist bereits erfolgt, denn Sie befinden sich auf unserer Webseite und können direkt einen Termin zur Nachkontrolle buchen. Nutzen Sie dazu einfach den Button oder rufen uns unter 044 814 12 12 an.
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